Der erste Spielgruppentag ist Dienstag der 11. August 2026. Wir treffen uns um 8:45 Uhr vor der Kinderwelt Tamina in Pfäfers.
Die Spielgruppe findet von Mitte August 2026 bis Anfang Juli 2027 immer am DIENSTAG statt.
Wir starten jeweils um 8:45 Uhr und sind um 11:15 Uhr fertig. Bitte haltet diese Zeiten unbedingt ein.
Meldet uns Abwesenheiten bitte frühzeitig (Ferien, Krankheit, andere Termine). Verpasste Stunden werden nicht zurückerstattet.
Wird das Kind von einer anderen Person abgeholt, gebt uns bitte Bescheid. Ansonsten wird das Kind nicht entlassen.
Die Ferien und Feiertage richten sich nach dem Ferienkalender der politischen Gemeinde Pfäfers.
Anmeldung Spielgruppe 2026/ 2027
Unser Spielgruppenraum befindet sich in der Kinderwelt Tamina in Pfäfers in der Pavillonstrasse 1.
Damit es den Kindern während der Spielgruppenzeit an nichts fehlt, haben wir eine Liste mit allen wichtigen Sachen zusammen gestellt. Sollte das Kind darüber hinaus Hilfsmittel, Medikamente oder Unterstützung benötigen, bitte unbedingt vorab Bescheid geben.
Der Vertrag gilt für ein Jahr und endet ohne Kündigung am Ende des Spielgruppenjahres. Die Eltern können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Semesters aus wichtigen Gründen schriftlich kündigen.
Die ersten vier Wochen ab dem Eintritt des Kindes in die Spielgruppe gelten als Probezeit. In dieser Zeit ist ein Austritt jederzeit möglich, wobei der volle Monat bezahlt werden muss. Der Restbetrag wird zurückerstattet.
Die Anmeldung für die Spielgruppe ist verpflichtend.
Es ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich nur einzelne Spielgruppentage zu buchen.
Der Elternbeitrag beträgt Sfr. 10.- pro Stunde und wird pro Semester abgerechnet.
Kann das Kind die Spielgruppe wegen einer Krankheit oder eines Unfalls länger als einen Monat nicht besuchen, können die Eltern ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung des geleisteten Semesterbeitrages stellen.
Wenn wir durch Krankheit oder andere wichtige Gründe nicht in der Lage sind die Spielgruppenstunden zu leiten, wird eine Vertretung organisiert.
Kann die Spielgruppe auf Grund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Elternbeitrags.
Wir sind auf WhatsApp, per Mail oder telefonisch erreichbar.
Die Rechnungen versenden wir per E-Mail.
Für organisatorische Infos werden wir eine gemeinsame WhatsApp- Gruppe einrichten.
Die Spielgruppe ist verpflichtet, alle privaten Informationen, die das Kind und die Familie betreffen, vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Spielgruppenvertrages.
Die Spielgruppe macht für interne Beobachtungen, Dokumentationen und Abschlussgeschenke Fotos und Videoaufnahmen. Diese werden nicht veröffentlicht.
Fotos werden nur mit Zustimmung der Eltern gemacht. Stimmen die Eltern nicht zu, wird das jeweilige Kind auch nicht auf Gruppenfotos zu sehen sein.
Die Eltern versichern das Kind gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht. Der Versicherungsschutz muss bei Eintritt in die Spielgruppe gegeben sein.
Die Spielgruppe haftet nicht für die vom Kind mitgebrachten Sachen (Spielsachen, Kleider, Schmuck …). Die Spielgruppe verfügt über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Ist das Kind krank, darf es nicht in die Spielgruppe gebracht werden. Zudem ist der Spielgruppenleitung zu melden, wenn das Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist (Windpocken, Masern, Scharlach …). Die Spielgruppenleitung benachrichtigt unverzüglich die Eltern, wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt. Die Eltern holen das Kind so rasch wie möglich ab. Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleitung berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben.
Die medizinische Betreuung des Kindes durch das Spielgruppenpersonal ist auf Erste-Hilfe in Notfällen beschränkt. Dazu gehört auch das Verabreichen von Notfallmedikamenten, welche vom Kind mitgebracht werden und der Spielgruppenleitung abgegeben werden. Die Spielgruppe verfügt über eine kleine Notfall-Apotheke um kleinere Wunden wie Schnitte, Schürfungen, Prellungen zu behandeln. Allergien auf Pflaster oder Salben/Sprays sind der Spielgruppenleitung mitzuteilen. Das Spielgruppenpersonal ist befugt, das Kind auf die Toilette zu begleiten und wenn nötig Hilfe anzubieten. Ebenfalls ist es dem Spielgruppenpersonal erlaubt, ein Kind zu wickeln. Die Spielgruppe verfügt über keinen separaten Wickelraum.
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